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Neueste Informationen zum Sportbetrieb

Der Berliner Senat hat weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Dazu hier nun die Informationsmail des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, sowie anbei der Auszug aus der 9.Verordnung:

Sehr geehrte Vereinsvertretungen,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
hinsichtlich der Öffnung der Sporthallen im Land Berlin möchten wir Ihnen aktuell nachfolge Pressemitteilung der Bezirksstadträtin für Jugend, Familie, Bildung Sport und Kultur, Frau Heike Schmitt-Schmelz, vom 29.05.2020 zur Kenntnis geben:
Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen ab frühestens ab 8. Juni 2020
Die für Sport zuständigen Bezirksstadträtinnen und – stadträte haben sich am Freitag darauf geeinigt, die Sporthallen frühestens am Montag, 8. Juni 2020, wieder zu öffnen. 
Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28. Mai 2020 hat der Senat bereits beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport wieder frei zu geben. 
Wegen des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht von Schulen ist für die Bezirke eine frühere Öffnung jedoch ausgeschlossen. 
Der 8. Juni bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Wegen der oben genannten organisatorischen Abstimmungen kann sich das Startdatum noch verzögern. Der Eindämmungsverordnung des Senats zufolge wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben. Es bleibt bei Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf zwölf Personen sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter. 
Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz: 
Nach einer langen Phase der gesellschaftlichen Einschränkungen ist die sukzessive Öffnung gerade im Sport ein wichtiger Schritt. Dabei begrüße ich das gemeinsame Vorgehen der zwölf Bezirke ausdrücklich. Genauso wichtig wie die schrittweise Rückkehr zur Normalität ist, dass wir die Voraussetzungen schaffen können, Sportbetrieb und Infektionsschutz miteinander zu vereinbaren.
 
Im Anhang beigefügt die Auszüge der für den Sport aktuell gültigen Regelungen der 9. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu Ihrer Kenntnis. Sobald hierzu die Feinabstimmungen mit allen bezirklichen Sportförderungen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hinsichtlich der Präzisierung der Vorgaben für alle Sportvereine (Schutz- und Hygienekonzept, Anwesenheitsdokumentation etc.) vorliegen, werden wir Sie hierzu ergänzend zeitnah per E-Mail unterrichten. Bis dahin bitten wir um Geduld.
 
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ab heute die Trainingseinheiten auf Sportanlagen im Freien zwar weiterhin ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von nunmehr höchstens 12 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) je Großspielfeldhälfte gestattet sind. Sollte eine Drittelung des Großspielfeldes bei der Nutzung erfolgen (z. B. beim Hockeysport), so dürfen je Drittelspielfeld höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) im jeweiligen Drittel aktiv werden.
 
Aus aktuellem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, Zuschauerinnen und Zuschauer sind auf den gesamten Sportanlagen auch weiterhin nicht zugelassen, darunter fallen auch diejenigen, die ihre Kinder zu den Sportanlagen bringen bzw. abholen.
 
Um stringente Einhaltung dieser Vorgaben bitten wir herzlich, vielen Dank.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Uwe Obermann


Auszug 9.Verordnung
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